Examinatorium Zivilrecht
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Konzeption

Im "Examinatorium Zivilrecht", das bis Mai 2008 "Tutorium Zivilrecht" hieß, werden die examensrelevanten Inhalte des Zivilrechts und der zivilrechtlichen Nebengebiete anhand von ausführlichen Fällen erarbeitet. Diese Fälle sind nach Umfang und Schwierigkeitsgrad an den Anforderungen des Ersten Staatsexamens orientiert. Sie werden durch systematische Darstellungen und Hinweise zu aktueller Rechtsprechung vervollständigt. Insgesamt wird hierdurch der zivilrechtliche Examensstoff einschließlich der sog. Nebengebiete flächendeckend behandelt. Das Examinatorium Zivilrecht wird durch das professorale Ergänzungsprogramm abgerundet.

Das Gesamtprogramm des Examinatorium Zivilrecht ist grundsätzlich auf ein Jahr angelegt; es kann aber auch als zweijähriges Programm besucht werden. Das Angebot richtet sich nach Inhalt und Schwierigkeitsgrad vorrangig an Studenten in der Examensvorbereitung ab dem fünften Semester. Bei entsprechendem Einsatz können besonders interessierte Studenten auch bereits ab dem dritten Semester vom Examinatorium Zivilrecht profitieren. Das Kursprogramm ist inhaltlich und konzeptionell aufeinander abgestimmt; die einzelnen Kursteile (BGB AT, Sachenrecht etc.) sind jedoch kohärente Einheiten, die auch einzeln zur Ergänzung der eigenen Examensvorbereitung oder zur Vertiefung bzw. Wiederholung einzelner Rechtsgebiete besucht werden können.

Das Kursprogramm wird fortlaufend umfassend überarbeitet. Aktuelle Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung werden kontinuierlich in den Fällen und den Systematischen Darstellungen berücksichtigt und das Gesamtkonzept den jeweiligen Prüfungstendenzen im Ersten Staatsexamen angepasst. Entsprechend der Entwicklung in den letzten Jahren bei den Examensklausuren wird dabei gerade den zivilrechtlichen Nebengebieten ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Das Arbeitsrecht und das Handels-/Gesellschaftsrecht werden daher in eigenen, verblockten Kursteilen behandelt, die grundsätzlich zwei Mal im Jahr angeboten werden. Auch den Nebengebieten Familien- und Erbrecht und dem Zivilprozessrecht wird angemessener Platz eingeräumt. Insgesamt werden zwölf Kursteile angeboten.

Die Ausgabe der Fallangaben erfolgt jeweils eine Woche vor den Besprechungsterminen zur eigenständigen Skizzierung als Vorbereitung auf die Veranstaltung. Ausführliche, weit überwiegend ausformulierte Falllösungen und Übersichten erlauben eine intensive Nachbereitung und dienen zur Entlastung von aufwendigem Mitschreiben. Zusätzliche Literaturhinweise und Urteilsskizzen weisen auf Spezialprobleme hin und ermöglichen deren rasche Vertiefung.

Am ersten Termin des Wintersemesters findet eine Einführungsveranstaltung statt, in der ausführliche Hinweise zum juristischen Lernen und zur Examensvorbereitung gegeben werden.